Teil-Lockdown ab 02. November 2020

Laut Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 gilt weiterhin, dass Kontakt zu anderen Menschen minimiert und auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten ist. Zur Umsetzung dessen werden ab dem 02.11.2020 alle Betriebe der Gastronomie und auch Freizeiteinrichtungen schließen.

Sowohl der Beschäftigungs- und Förderbereich als auch die Tagesstätte und der Werkstattbereich der Kaspar Hauser Stiftung bleiben geöffnet.

Wie zuvor gelten innerhalb unserer Einrichtung die Schutz- und Hygieneregeln. Um das Risiko einer Infektion möglichst zu reduzieren, wird innerhalb des Beschäftigungs- und Förderbereiches sowie im Werkstattbereich bei Bedarf mit einer modifizierten Leistungserbringung gearbeitet. Dies bedeutet im Einzelfall, dass Arbeitszeiten angepasst, die Beschäftigung andernorts stattfindet oder angebotene Maßnahmen angepasst werden.

Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

 

Informationen in Einfacher Sprache:

Ab dem 2. November 2020 gibt es neue Corona-Regeln:

 

Kontakte zu anderen Menschen werden eingeschränkt.

Dies bedeutet, dass höchstens 2 Haushalte sich treffen dürfen.

Die Ansteckung mit dem Corona-Virus soll gestoppt werden.

 

Die Kaspar Hauser Stiftung bleibt geöffnet.

Das heißt:  

  • In den Werkstätten wird gearbeitet.

  • Die Tagesstätte ist geöffnet.

  • Für die Menschen im BFB bleibt alles gleich.

 

In der Freizeit ändert sich viel.

Freizeit-Einrichtungen müssen schließen.

Zum Beispiel:

Kinos, Theater, Restaurants, Schwimm-Bäder und  Sport-Vereine.

Veranstaltungen fallen aus.

 

Wichtige Corona-Regeln sind immer noch:

  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen

  • Abstand halten

  • Hände waschen

 

nach oben